Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geschäftsgegenstand
Medicmove vermittelt Ärzte und medizinisches Fachpersonal (im folgenden Kandidaten genannt) in dauerhafte Anstellungsverhältnisse, als Honorarvertretungen und zur Übernahme von Praxen. Das Angebot richtet sich an Kliniken, Praxen und andere Organisationen (im Folgenden Einrichtungen genannt).
§ 2 Leistungen
2.1 Die Einrichtung beauftragt Medicmove mit der Vermittlung eines Arztes für ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis, für eine befristete Honorarvertretung oder zum Angebot einer Niederlassung.
2.2 Medicmove findet potentielle Kandidaten durch die Nutzung der firmeninternen Kartei, Medien, Anzeigen und Recherchen.
2.3 Medicmove begleitet die Kommunikation zwischen der Einrichtung und dem Kandidaten unterstützend, stellt Kontakte her und organisiert Gesprächs- bzw. Besuchstermine.
2.4 Auf Wunsch rechnet Medicmove die Leistungen des Honorarvertreters in seinem Auftrag mit der Einrichtung ab.
§ 3 Provision für vermittelte Honorarvertretungen
Für die Vermittlung einer Honorarvertretung erhält Medicmove durch die Einrichtung eine Provision gemäß der aktuell gültigen Preistabelle. Für die erneute Vermittlung des gleichen oder eines anderen Kandidaten wird wieder eine Provision fällig.
§ 4 Provision bei Festanstellungen
Für die Vermittlung eines Kandidaten in eine Festanstellung berechnet Medicmove eine Provision gemäß der aktuellen Preistabelle. Dies gilt auch, wenn eine Festanstellung in Folge einer von Medicmove vermittelten Honorarvertretung erfolgt. Die Provision wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrags fällig.
§ 5 Freiberuflichkeit von Honorarvertretern
Kandidaten, die eine Vereinbarung als Honorarvertretung eingehen, sind freiberuflich tätig. Die Honorarvertretung ist zeitlich begrenzt. Die Vertragsgestaltung zwischen Einrichtung und Kandidat obliegt den jeweiligen Vertragsparteien.
§ 6 Geschäftsschutz
Die Vermittlung eines Kandidaten erfolgt ausschließlich über Medicmove. Die Einrichtung und der Kandidat verpflichten sich, für die Dauer von 2 Jahren keine Verträge unter Ausschluss von Medicmove abzuschließen, insbesondere nicht um Provisionszahlung an Medicmove zu umgehen. Bei Zuwiderhandlung hat Medicmove Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 7500,- EUR (zzgl- Mwst.).
§ 7 Haftung
Medicmove prüft die Identität und die berufliche Qualifikation der Kandidaten anhand vorliegender Dokumente soweit möglich. Die Einrichtung verpflichtet sich, die rechtlichen und beruflichen Voraussetzungen des Kandidaten unabhängig davon festzustellen. Medicmove haftet nicht für Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Kandidaten.
§ 8 Informationspflicht
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Stand etwaiger Verhandlungen in regelmäßigen Abständen mitzuteilen und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle von Honorarvertretungen sind die geleisteten Einsatzzeiten und Stunden Medicmove auf Nachfrage mitzuteilen.
$ 9 Datenschutz
Hinweis gemäß §33 Datenschutzgesetz: Medicmove speichert zur Geschäftstätigkeit Daten in elektronischer Form. Die Einrichtung und die Kandidaten erklären sich mit der Weitergabe der Daten an die jeweiligen Vertragspartner einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte findet nicht statt.
§ 10 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von allen Parteien spätestens sechs Monate nach Beendigung einer Honorarvertretung bzw. spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss für eine Festanstellung schriftlich geltend gemacht werden. Nicht in dieser Form geltend gemachte Ansprüche gelten als verwirkt.
§ 11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.
$ 12 Schlussbestimmung, salvatorische Klausel
Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien bestätigen, dass die vorgenannten Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind.
Gültig seit dem 1.12.09