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Krankenhausinfoportal- Bundeskabinett beschließt entsprechende Gesetzesvorlage

Informationsportal deutsche Kliniken

Wie „Zeit Online“ am 13.09.2023 berichtet, hat das Kabinett eine Gesetzesvorlage des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema „Transparenzverzeichnis“ zugestimmt.
Ab April 2024 soll es Patienten:innen möglich sein, über ein staatliches Onlineportal Informationen einzuholen über die Leistungen und die Qualitätsstandards von Krankenhäusern.
Folgende Informationen werden abrufbar sein:

Fallzahlen

Die Fallzahlen zu unterschiedlichen Behandlungen, Eingriffen oder Operationen (z.B. künstliches Hüftgelenk, Herzkatheteruntersuchung etc.) zeigen den Patienten:innen über welche Erfahrungswerte die Kliniken in diesen Bereichen verfügen.

Personalschlüssel

Der Personalschlüssel gibt den Patienten:innen Aufschluss darüber, wie gut oder schlecht eine bestimmte Station mit Fachärzt:innen, Pflegekräften und weiterem medizinischen Fachpersonal besetzt ist.

Komplikationen

Auch ist es für die Patienten:innen möglich, sich ein Bild davon zu machen, ob und in welchem Ausmaß, es bei bestimmten Eingriffen oder Operationen zu Komplikationen gekommen ist.

Datenherkunft?

Die entsprechenden Daten sollen die Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen zwei von der Bundesregierung beauftragte unabhängige Institute diese Daten mit vorhandenen Daten zusammenführen und so aufbereiten, dass sie auf dem Portal veröffentlicht werden können.

Befürworter

Thomas Moormann, der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands befürwortet grundsätzlich ein solches Transparenzverzeichnis, weil es bis dato für die Patienten:innen nicht möglich ist, bei einem konkreten gesundheitlichen Problem in Erfahrung zu bringen, welche Kliniken die beste Leistung erbringen.
Seiner Einschätzung nach, muss ein solches Verzeichnis aber auch eine Patienten:innen-Befragung bezüglich der Behandlungsqualität enthalten.

Kritiker

Kritik äußert unter anderem der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er sieht eine Gefahr darin, dass kleinere Einrichtungen in der Bevölkerung an Akzeptanz verlieren.
Darüber hinaus kann ein solches Portal dazu führen, dass es zu einer „Fehlsteuerung von Patienten“ kommt, weil Patienten:innen auch bei leichteren Erkrankungen oder kleineren Eingriffen, die Schwerpunktkliniken, Universitätskliniken und Maximalversorger aufsuchen werden.

Fotos: medicmove

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