Seit 2021 haben gesetzlich versicherte Bürger:innen in Deutschland die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte zu nutzen. Weil dies aber weniger als 1% aller gesetzlich Versicherten in Deutschland tun (zum Vergleich: in Österreich sind es 3%, die die Akte NICHT nutzen), hat Karl Lauterbach als Ziel der Ampelkoalition formuliert, bis zum Jahr 2025 die Nutzungsrate auf 80% zu erhöhen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die elektronische Patientenakte gesetzlich vorgeschrieben wird – wer nicht aktiv der Einrichtung widerspricht, erhält die sog. ePA automatisch.
Die elektronische Patientenakte hat den Vorteil, dass alle für die Behandlung und Diagnostik eines Patienten relevanten Informationen für den jeweils behandelnden Arzt abruf- und verfügbar sind. Damit ist es möglich Doppeluntersuchungen zu vermeiden und zielgerichteter über die nächsten Behandlungsschritte zu entscheiden. Der Patient besitzt ebenfalls die Möglichkeit Unterlagen (z.B. Blutdruckprotokolle) eigenständig in der ePA zu hinterlegen.
Als Nachteil wird bis dato in er erster Linie die Datenschutzproblematik aufgeführt. Derzeit wird noch ein System entwickelt, dass den Ansprüchen des Datenschutzes gerecht wird.
Unabhängig davon, wie die Daten geschützt werden, muss noch abschließend geklärt werden, wer in welchem Umfang Zugriff auf die Daten haben soll.
Bereits klar ist, dass die Krankenkassen nicht auf die Informationen der ePA zugreifen dürfen. Weiterhin sehen die Pläne der Bundesregierung zur ePA vor, dass es keinen willkürlichen Zugriff auf die Daten geben wird. D.h. dass z.B. die Fachärzt:innen nur auf die Daten zugreifen dürfen, die für die jeweilige Behandlung von Belang sind.
Karl Lauterbach hat an anderer Stelle auch bereits betont, dass andere Länder wie z.B. Israel, die Daten für Forschungszwecke, z.B. im Kampf gegen Krebserkrankungen, nutzen. Aus Sicht von Lauterbach wäre dies ebenfalls ein großer Gewinn, der durch die ePA erzielt werden könnte.
Fotos: shutterstock / Ground Picture
Quelle:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/elektronische-patientenakte-karl-lauterbach-datenschutz-faq (Zugriff am 13.03.23)