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Krankenhausreform: das steckt tatsächlich dahinter

Krankenhausreform - Inhalte

Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach beauftragte Kommission hat bis dato (Stand 28.02.2023) 5 Empfehlungen für eine Reform der Krankenhausversorgung vorgelegt, die folgende Punkte umfasst:

1.

Pflegepersonalbedarf neu berechnen

Es soll ein neues Instrument entwickelt werden, um den tatsächlichen Bedarf an Pflegepersonal ermitteln zu können.

2.

Kinder- und Geburtshilfekliniken sollen stärker (finanziell) entlastet werden

Zum einen soll es eine sofortige finanzielle Unterstützung geben (für Kinderkliniken in den Jahren 2023 und 2024 300 Millionen Euro und die Geburtshilfen 120 Millionen Euro im gleichen Zeitraum). Zum anderen ist geplant diese beiden Fachbereiche über einen Sonderfonds zusätzlich zu finanzieren. Aus dem Sonderfonds erhalten die Fachbereiche einen Aufschlag auf die Fallpauschalenvergütung.

3.

Modifizierung des Fallpauschalensystems

Im Jahre 2003 wurde das Fallpauschalensystem eingeführt und die Tagespauschale ersetzt, um zu verhindern, dass die Krankenhäuser aus ökonomischen Gründen die Verweildauer der Erkrankten im Krankenhaus verlängern, ohne das hierfür eine medizinische Indikation vorliegt.
Im Fallpauschalensystem erhalten die Krankenhäuser pro behandelten Fall eine bestimmte Pauschale, die in Abhängigkeit der Komplexität der Fälle, unterschiedlich hoch ausfällt.
Gerade für bestimmte Fachgebiete wie Kinderheilkunde oder die Geburtshilfe, ist diese Form der Finanzierung problematisch, weil die sogenannten Vorhaltekosten zu wenig Berücksichtigung finden. D.h. eine Kinderklinik muss z.B. einen Kinderarzt, der spezialisiert ist, auf bestimmte Erkrankungen, die aber keine hohen Fallzahlen generieren, über den gesamten Zeitraum finanzieren.
Mittel- und langfristig soll die Finanzierung modifiziert werden: Weg von der reinen Finanzierung über die Fallpauschalen hin zu einer Mischfinanzierung bestehend aus Vorhaltekosten, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.

4.

Neue Krankenhausstruktur

Die Krankenhäuser sollen in 3 Level eingeteilt werden.
Level 1:
Wohnortnahe Grundversorgung
Je nach regionalem Bedarf wird Level 1 erweitert um eine Notfallversorgung.
Level 2:
Regel- und Schwerpunktversorgung
Level 3:
Maximalversorger und Universitätsmedizin

5.

Entlastung der Notaufnahmen

Zwei zentrale Bestandteile:
Zum einen der Aufbau eines neuen Leitsystems für Notrufe und zum anderen die Einrichtung von „integrierten Notfallzentren“.

Kritikpunkte

Karl-Josef Laumann (CDU) Gesundheitsminister aus NRW kritisiert grundsätzlich jede Form der Reform, die nicht von den Ländern ausgearbeitet und durchgeführt wird. Er sagt die Krankenhäuser unterscheiden sich regional so dramatisch, dass eine zentral geplante Reform nicht funktionieren kann.
Lt. Laumann muss es das wichtigste Anliegen sein, die „massive strukturelle Unterfinanzierung“ (https://www.deutschlandfunk.de/krankenhaeuser-reform-lauterbach-fallpauschale-100.html) zu beheben.

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html

https://www.deutschlandfunk.de/krankenhaeuser-reform-lauterbach-fallpauschale-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-will-notaufnahmen-der-krankenhaeuser-entlasten-a-a87f261a-500d-48f0-9d96-a2d047feaf21

Fotos: shutterstock / PeopleImages.com – Yuri A

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