News-Bild

News

Krankenhausreform: Aktueller Stand | Juni 2023

Krankenhausreform: Stand Juni 2023

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, haben sich Bund und Länder auf wesentliche Punkte der Krankenhausreform geeinigt.

Einigung bezüglich Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen

Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat man sich bezüglich der Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen geeinigt, während das Thema Versorgungsstufen (besser bekannt als „Level“) weiterhin einen großen, wie es aussieht, unüberbrückbaren Dissens zwischen Bund und Ländern, darstellt.

Vorhaltepauschalen

In Zukunft (nach einer mehrjährigen Phase des Übergangs) sollen 60% der Krankenhausbetriebskosten über Vorhaltepauschalen finanziert werden (inkl. des Pflegebudget) und die restlichen 40% über die Fallpauschalen, die gegenwärtig den Hauptteil der Finanzierung ausmachen.
Die Höhe des Vorhaltebudgets soll zum einen unabhängig von der Anzahl der im Krankenhaus behandelten Patient:innen und zum anderen über die  „bedarfsbezogene Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kranken­häuser durch das Land“ (ebd.) erfolgen.

Leistungsgruppen: Zentraler Bestandteil der Krankenhausreform

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat bereits Leistungsgruppen definiert.
Modellrechnungen zu Folge können bis zu 99 Prozent der stationären Fälle den Leistungsgruppen aus NRW zugeordnet werden (vgl. ebd.)
Die Frage welche Klinik welche Leistungsgruppe anbieten und abrechnen können, richtet sich nach klar definierten Qualitätskriterien, die die Krankenhäuser erfüllen müssen (vgl. ebd.).

Keine Einigung zum Thema Versorgungsstufen (Level)

Einig waren sich Bund und Länder, dass man sich bezüglich der Versorgungsstufen nicht einig geworden ist.
Der Großteil der Bundesländer lehnt eine Einteilung der Krankenhäuser in drei Level ab, während der Bund in Person von Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiterhin von der Notwendigkeit überzeugt ist, die Krankenhäuser zukünftig in drei Level einzugruppieren, da er damit erreichen will, dass bestimmte komplexe Eingriffe nur noch in dafür spezialisierten Häusern vorgenommen werden können und dürfen[1].
Viele Bundesländer darunter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern befürchten, dass durch die Leveleingruppierung gerade die Häuser im ländlichen Raum Nachteile erfahren, weil sie überwiegen in Level 1 eingruppiert werden und damit von der Schließung bedroht sind.

Wie geht es weiter?

Bund und Länder treffen sich wieder am 29. Juni. Laut Karl Lauterbach soll in der Parlamentarischen Sommerpause ein Referentenentwurf zur Krankenhausreform erstellt werden.

Bilder: shutterstock / Pixelvario

Registrieren Sie sich jetzt – kostenlos!​

Treten Sie mit uns in Kontakt, nennen Sie uns Ihre Wünsche, profitieren Sie von zwanzig Jahren Erfahrung und einem extensiven Netzwerk, das stetig wächst.